- Kinder unter 5 Jahren, also bis zu ihrem fünften Geburtstag,
- Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können, unter anderem Schwangere im ersten Trimester,
- Personen, die zum Zeitpunkt der Testung an klinischen Studien zur Wirksamkeit von Impfstoffen gegen das Coronavirus teilnehmen,
- Personen, bei denen ein Test zur Beendigung der Quarantäne erforderlich ist („Freitesten“),
- Besucher und Behandelte oder Bewohner in stationären bzw. ambulaten Pflege- und Krankeneinrichtungen,
- Leistungsberechtigte, die im Rahmen eines Persönlichen Budgets nach dem § 29 SGB IX Personen beschäftigen, sowie Personen, die bei Leistungsberechtigten im Rahmen eines Persönlichen Budgets beschäftigt sind,
- Pflegende Angehörige,
- Haushaltsangehörige von nachweislich Infizierten.
Mitarbeiter von Pflegeheimen und Krankenhäusern machen ihre Tests weiterhin in den Einrichtungen.